Was ist „Sozial & Mobil“ und welches Ziel hat das Förderprogramm?

„Sozial & Mobil“ wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgelegt und hat als Ziel, die Fahrzeugflotten des Gesundheits- und Sozialwesens auf Elektromobilität umzustellen. DieLaufzeit des Förderprogramms ist bis September 2024 verlängert worden. Die Zulassung einesgeförderten Fahrzeuges muss ebenfalls bis September 2024 erfolgen.
 
 

Welche Unternehmen profitieren von "Sozial und Mobil"?

Antragsberechtigt sind z.B. im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen, Einrichtungen inkommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft mit den Schwerpunkten „sozialen Arbeit“ und„Wohlfahrtspflege“.

Eine Übersicht über die förderfähigen Unternehmen finden Sie unter dem folgenden Link:
 

Förderfähige Unternehmen

 

KONA ELEKTRO
ab 247,- € mtl. leasen *

IONIQ 5
ab 287,- € mtl. leasen *

IONIQ 6
ab 323,- € mtl. leasen *


Zzgl. MwSt. und zzgl. 840,00 € netto Überführungskosten.




Seifert Automobile GmbH 
in Bad Neustadt
 
Hyundai        Auto Crew   Bosch Auto Crew

 Kontakt

 Industriestraße 10
   97616 Bad Neustadt

  09771 62615
 09771 626173
 info@seifertmobile.de

 Öffnungszeiten

 Verkauf

    Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr
    Sa.: 08:00 - 12:00 Uhr

 Service

     Mo. - Fr.: 07:30 - 17:00 Uhr
     Sa.: 08:00 - 12:00 Uhr


Seifert Automobile GmbH 
in Bad Kissingen
 
Hyundai       BMW Service

 Kontakt

 Würzburger Straße 22
   97688 Bad Kissingen

  0971 698 99 000
 0971 698 99 009
 info@bmw-service-seifert.de

 Öffnungszeiten

 Verkauf

    Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr
    Sa.: 08:00 - 12:00 Uhr

 Service

     Mo. -Fr.: 08:00 - 17:00 Uhr
     Sa.: 08:00 - 12:00 Uhr


Seifert Automobile GmbH 
in Stockheim
 
Auto Crew    Bosch Auto Crew

 Kontakt

 Hauptstraße 82
   97640 Stockheim

  09776 70980
 09776 709822
 info@seifertmobile.de

 Öffnungszeiten

Service

    Mo. - Fr: 08:00 - 17.00 Uhr
  
  

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.